AGB
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB
genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen J.B.
Event -und Veranstaltungsservice und ihren Vertragspartnern
(nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche
die Vermietung oder den Verkauf von Gegenständen und/oder
hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von
J.B. Event -und Veranstaltungsservice zum Gegenstand haben.
2. Diese AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine
Gültigkeit.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote von J.B. Event -und Veranstaltungsservice sind
unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf
der Schriftform oder der mündlichen Zusage sowie per Mail mit
einer Unterschrift unter dem Angebot.
2. J.B. Event -und Veranstaltungsservice ist in der
Entscheidung über die Annahme frei.
3.Bei Annahme des Angebots gellten sofort die AGBs von J.B.
Event -und Veranstaltungsservice, sowohl mündlich als auch durch schriftlicher Form.

II. Vermietung von Gegenständen
§ 1 Mietzeit
Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung
der Mietgegenstände im Lager von J.B. Event -und
Veranstaltungsservice (Mietbeginn) und den vereinbarten Tag
der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von J.B. Event –
und Veranstaltungsservice (Mietende) ein. Dies gilt unabhängig
davon, ob der Kunde, J.B. Event -und Veranstaltungsservice
oder ein Dritter den Transport durchführt.
§ 2 Vergütung
1. Sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, gilt der in den
jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Mietpreis von J.B. Event
-und Veranstaltungsservice als vereinbart.
2. Ist in Verträgen über zusätzliche Dienstleistungen, wie z. B.
Anlieferung, Montage und Betreuung durch Fachpersonal, die
Höhe des Entgelts nicht geregelt, gilt ein angemessenes Entgelt
als vereinbart.
§ 3 Transport
1. Soweit nichts Anderweitiges vereinbart wurde, schuldet J.B.
Event -und Veranstaltungsservice nicht den Transport der
Mietgegenstände. Übernimmt J.B. Event -und
Veranstaltungsservice den Transport der Mietgegenstände
durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen J.B. Event -und
Veranstaltungsservice und dem Kunden, kann J.B. Event -und
Veranstaltungsservice den Transport nach eigener Wahl selbst
oder durch Dritte durchführen. Für etwaige
Schadensersatzansprüche gelten § 9 Abs. 1 und 2.
2. Lässt J.B. Event -und Veranstaltungsservice den Transport
von einem Dritten durchführen, hat der Kunde vorrangig den
Dritten für etwaige Schadensersatzansprüche in Anspruch zu
nehmen. Der Kunde kann zu diesem Zweck Abtretung der J.B.
Event -und Veranstaltungsservice gegen den Dritten
zustehenden Ansprüche in demjenigen Umfang verlangen, in
dem J.B. Event -und Veranstaltungsservice dem Kunden
gegenüber gemäß § 7 Abs. 1 und 2 zur Haftung verpflichtet ist.
§ 4 Stornierung durch den Kunden
1. Der Kunde hat das Recht, nach Maßgabe der nachstehenden
Regelungen schriftlich stornieren. Die Stornierung bedarf zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Im Falle der Stornierung, unberechtigten Kündigung oder
des unberechtigten Vertragsrücktritts ist der Kunde
verpflichtet:
– bei Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn/Veranstaltungsbeginn: 20 %
– bei Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn/Veranstaltungsbeginn: 40 %
– bei Stornierung bis 10 Tage vor Mietbeginn/Veranstaltungsbeginn: 60 %
der gesamten Vergütung gemäß § 2, als Schadensersatz an J.B. Event- und Veranstaltungsservice
zu zahlen. Für den
Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des
Kündigungsschreibens bei J.B.Event -und Veranstaltungsservice maßgeblich. Die
Schadensersatzverpflichtung entfällt insoweit, als der Kunde
nachweist, dass J.B. Event -und Veranstaltungsservice kein
Schaden oder ein Schaden in wesentlich Höhe
entstanden ist.
§ 5 Zahlung
1. Sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, ist die Miete
ohne Abzüge/Skonti im Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns
fällig. Vergütungen für sonstige Leistungen sind ebenfalls bei
Vertragsbeginn fällig. J.B. Event -und Veranstaltungsservice ist
zur Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden nur im Falle
der vorherigen vollständigen Zahlung der Vergütung
verpflichtet.
2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des
Geldes bei J.B. Event -und Veranstaltungsservice maßgeblich.
3. Wenn nichts anderes vereinbart wurde ,wird die Gage bar
auf der Veranstaltung gezahlt im Fall von Überweisung gilt die
Vereinbarung zwischen J.B. Event -und Veranstaltungsservice
und dem Kunden
4. Im Fall der nicht Zahlung die von J.B. Event -und
Veranstaltungsservice bestätigt wird ,müssen die Kunden mit
einer Mahnung rechnen oder mit dem Einsatz rechtlicher Mittel.
§ 6 Gebrauchsüberlassung und Mängel
1. Bei den von J.B. Event -und Veranstaltungsservice
vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch
aufwendige und dementsprechend störungsempfindliche
Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die
Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern.
2.J.B. Event -und Veranstaltungsservice wird die
Mietgegenstände in ihrem Lager lt. den Öffnungszeiten in
einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand
für die Dauer der vereinbarten Mietzeit bereit stellen. Der
Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf
Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen
etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit J.B. Event
-und Veranstaltungsservice unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige, so
gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als
genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der
Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher
Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der
Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt der Zustand der
überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses
Mangels als genehmigt/mangelfrei. Die Anzeige bedarf der
Schriftform i.S.v. IV. § 1.
3. Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung
mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel später, so kann
der Kunde nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung
verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Mangel selbst
verursacht hat und /oder gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 bis S. 3, § 14
Abs. 2 zur Instandhaltung – einschließlich Reparatur –
verpflichtet ist. J.B. Event -und Veranstaltungsservice kann das
Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch
Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes oder
durch Reparatur erfüllen. Der Kunde kann die Durchführung
der Nachbesserung nur während des in § 6 Abs. 2 genannten
Zeitraums verlangen. PMA kann die Nachbesserung von der
Erstattung der Transport-, Wege- und Arbeitskosten durch den
Kunden abhängig machen, wenn die Nachbesserung mit
unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist.
4. Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht nach Maßgabe des
§§ 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB steht dem Kunden nur zu,
wenn der Nachbesserungsversuch von J.B. Event -und
Veranstaltungsservice erfolglos geblieben ist oder PMA die
Nachbesserung mangels Kostenübernahme gemäß § 6 Abs. 3
S. 5 abgelehnt hat. Unterlässt der Kunde die Anzeige oder zeigt
er den Mangel verspätet an, kann der Kunde aufgrund des
Mangels nicht mindern, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB
kündigen oder Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf
Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde
den Mangel J.B. Event -und Veranstaltungsservice zwar
unverzüglich angezeigt hat, eine Nachbesserung innerhalb des
unter § 6 Abs. 2 genannten Zeitraums jedoch nicht möglich
war. Im Falle einer unterlassenen oder verspäteten Anzeige ist
der Kunde J.B. Event -und Veranstaltungsservice zum Ersatz
des dadurch verursachten Schadens verpflichtet. Jegliches
Mitverschulden des Kunden an dem Mangel schließt das
Kündigungsrecht aus.
5. Sind mehrere Gegenstände vermietet, ist der Kunde zur
Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit
eines einzelnen Gegenstandes nur berechtigt, wenn die
Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind
und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte
Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit
wesentlich beeinträchtigt.
6. Mietet der Kunde technisch aufwendig oder schwierig zu
bedienende Geräte ohne die Inanspruchnahme des von J.B.
Event -und Veranstaltungsservice empfohlenen und
angebotenen Fachpersonals an, steht dem Kunde ein
Nachbesserungsanspruch nur im Falle des Nachweises zu, dass
für den Mangel keine Bedienungsfehler ursächlich oder mit
ursächlich waren.
7. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten im
Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der
Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche
Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage
durch J.B. Event -und Veranstaltungsservice erfolgt, hat der
Mieter J.B. Event -und Veranstaltungsservice zuvor auf
Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen.
J.B. Event -und Veranstaltungsservice haftet nicht für die
Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen
Einsatzes der Mietgegenstände.
§ 7 Schadensersatz
1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche
stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder
grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch J.B. Event -und
Veranstaltungsservice , ihrer gesetzlichen Vertreter oder
leitenden Angestellten beruhen. Der verschuldensunabhängige
Schadensersatzanspruch gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist
ausgeschlossen. Für typische, vorhersehbare Schäden, haftet
J.B. Event -und Veranstaltungsservice darüber hinaus auch,
wenn sie durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln
eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch J.B. Event –
und Veranstaltungsservice , ihre gesetzlichen Vertreter oder
leitende Angestellte verursacht worden sind. Diese
Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der
gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten von J.B.
Event -und Veranstaltungsservice .
2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen
Haftungsbeschränkungen unberührt.
3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für den Verkauf
von Gegenständen (III).
§ 8 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von J.B.
Event -und Veranstaltungsservice.
Der Kunde hat eine inhaltlich der Regelung des § 7
entsprechende Haftungsbeschränkung mit seinen
Vertragspartnern (Künstler, Sportler, Zuschauer etc.) auch für
deliktische Ansprüche zugunsten von J.B. Event -und
Veranstaltungsservice zu vereinbaren. Soweit J.B. Event -und
Veranstaltungsservice infolge der Nichtumsetzung der
vorgenannten Verpflichtung auf Schadensersatz in Anspruch
genommen wird, hat der Kunde J.B. Event -und
Veranstaltungsservice von diesen Schadensersatzansprüchen
freizuhalten.
§ 9 Pflichten des Kunden während der Mietzeit
1. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln.
Sofern der Kunde kein Servicepersonal von J.B. Event -und
Veranstaltungsservice gebucht hat, muss der Kunde alle
während der Mietzeit notwendigen Instandhaltungs- und
Reparaturarbeiten fachgerecht auf seine Kosten durchführen
lassen. Insbesondere hat der Kunde die während des
Mietgebrauchs entstehenden Mängel an Leuchtmitteln und
Lautsprechermembranen zu beheben. Darüber hinaus hat der
Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten Mängel zu
beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.
2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen
Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen
aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden
Gegenstände ohne Personal von J.B. Event -und
Veranstaltungsservice angemietet, hat der Kunde für die
fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien,
insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der
Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE,
zu sorgen.
3. Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände
für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für
Schäden infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen
oder – Schwankungen hat der Kunde einzustehen.
§ 10 Versicherung
1. Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen
Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl,
Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu
versichern.
2. Vereinbaren J.B. Event -und Veranstaltungsservice und der
Kunde, dass J.B. Event -und Veranstaltungsservice die
Versicherung übernimmt, hat der Kunde J.B. Event -und
Veranstaltungsservice die Kosten der Versicherung zu
erstatten. Übernimmt J.B. Event -und Veranstaltungsservice
die Versicherung nicht, hat der Kunde J.B. Event -und
Veranstaltungsservice den Abschluss einer Versicherung auf
Verlangen nachzuweisen.
§ 11 Rechte Dritter
Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Belastungen,
Inanspruchnahmen, Pfändungen und sonstigen
Rechtsanmaßungen Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet,
J.B. Event -und Veranstaltungsservice unter Überlassung aller
notwendigen Unterlagen unverzüglich von solchen Maßnahmen
Dritter zu benachrichtigen. Der Kunde hat die Kosten der
Abwehr derartiger Eingriffe zu tragen, es sei denn, dass die
Eingriffe der Sphäre J.B. Event -und Veranstaltungsservice
zuzuordnen sind.

§ 12 Kündigung von Mietverträgen
1. Ein Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem
Grund gekündigt werden. Dies gilt auch für vereinbarte
Zusatzleistungen.
2. Zugunsten von J.B. Event -und Veranstaltungsservice liegt
ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn
a) sich die wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden
wesentlich verschlechtert haben, z. B. wenn gegen ihn
Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
erfolgen oder wenn über sein Vermögen das
Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches
Vergleichsverfahren beantragt wird;
b) der Kunde die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht;
c) der Kunde im Falle eines nach Zeitabschnitten bemessenen
und zu zahlenden Mietzinses mit der Zahlung des Mietzinses für
zwei aufeinander folgende Termine oder mit einem
Gesamtbetrag in Höhe des für zwei Termine zu entrichtenden
Mietzins in Verzug gerät.
§ 13 Rückgabe der Mietgegenstände
1. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in
sauberem sowie einwandfreien Zustand im Lager von J.B.
Event -und Veranstaltungsservice während des in § 6 Abs. 2
genannten Zeitraum spätestens am letzten Tag der
vereinbarten Mietzeit zurückzugeben. Die Rückgabepflicht
erstreckt sich auf defekte Mietgegenstände, insbesondere auf
Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör.
2. Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen und Registrieren aller
Mietgegenstände im Lager von J.B. Event -und
Veranstaltungsservice abgeschlossen. Nach der Registrierung
erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung J.B. Event -und
Veranstaltungsservice behält sich die eingehende Prüfung der
Mietgegenstände auch nach dem Registrieren vor. Eine
regellose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der
Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen
Mietgegenstände.
3. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der
Kunde J.B. Event -und Veranstaltungsservice hiervon
unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Fortsetzung des
Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung des
Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit
hinausgehenden Tag hat der Kunde eine
Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten
Vergütung zu entrichten. Die Geltendmachung weiterer
Ansprüche bleibt vorbehalten.
4. Im Falle des Verlusts oder der schuldhaften Beschädigung
von Leuchtmitteln oder anderem Kleinteilzubehör hat der
Kunde J.B. Event -und Veranstaltungsservice den Neuwert zu
erstatten, es sei denn der Kunde weist nach, dass J.B. Event –
und Veranstaltungsservice kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.
§ 14 Langfristig vermietete Gegenstände
1. Sofern die vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt
oder der Kunde die Mietgegenstände aufgrund verspäteter
Rückgabe länger als zwei Monate in Besitz hat, gelten
ergänzend die Bestimmungen dieses Paragraphen.
2. Dem Kunden obliegt die Instandhaltung und – soweit
erforderlich – auch die Instandsetzung der Mietgegenstände.
3. Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen
technischen Überprüfungen und Wartungen der
Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten
durchzuführen. J.B. Event -und Veranstaltungsservice erteilt
auf Wunsch des Kunden Auskunft über anstehende Prüfungsund
Wartungstermine.
4. Gibt der Kunde die Mietgegenstände zurück, ohne die in
Absatz 2 und 3 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben,
ist J.B. Event -und Veranstaltungsservice ohne weitere
Mahnungen und Fristsetzungen berechtigt, die erforderlichen
Arbeiten auf Kosten des Kunden vorzunehmen bzw. durch
Dritte vornehmen zu lassen.


III. Verkauf von Gegenständen
§ 1 Preise
1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, versteht
sich der Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist in dem
angebotenen Kaufpreis die gesetzliche Umsatzsteuer nicht
enthalten.
2. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich
Fracht und Verpackungskosten.
3. Auf den verkaufen Gegenständen wird keine Garantie
erworben. Der Zustand wird vom Kunden überprüft. Ein
Umtausch ist ausgeschlossen.
§ 2 Lieferung
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt
Transportmittel und Transportwege, ohne dafür verantwortlich
zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt
wird.
2. PMA darf Bestellungen in Teillieferungen erfüllen, die jeweils
gesondert zu bezahlen sind. Wird die Bezahlung einer
Teilmenge verzögert, so dann J.B. Event -und
Veranstaltungsservice die weitere Erledigung der Bestellung
aussetzen.
3. Liefertermine und Lieferfristen müssen von J.B. Event -und
Veranstaltungsservice ausdrücklich schriftlich bestätigt werden
und gelten nur als annähernd vereinbart. Der Liefertermin ist
eingehalten, wenn die Ware bis zu seinem Ablauf das Lager
von J.B. Event -und Veranstaltungsservice verlassen hat oder
die Versandbereitschaft angezeigt ist.
4. Bei höherer Gewalt, Streiks, Rohstoffmangel oder
Betriebsstörungen verlängern sich die Lieferzeiten
entsprechend. In diesem Fall oder wenn Umstände bei den
Lieferanten von J.B. Event -und Veranstaltungsservice
eintreten, die zu einer Verzögerung der Leistung führen und die
Ware von J.B. Event -und Veranstaltungsservice nicht beschafft
werden kann, ist J.B. Event -und Veranstaltungsservice
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des
Kunden hat J.B. Event -und Veranstaltungsservice sich dazu zu
erklären, ob J.B. Event -und Veranstaltungsservice von dem
Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder innerhalb einer zu
bestimmenden angemessenen Frist liefern wird. Der Kunde ist
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem
er eine angemessene Nachfrist von wenigstens vier Wochen
gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist.
5. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der
Lieferzeit stehen dem Kunden nur zu, wenn er J.B. Event -und
Veranstaltungsservice eine Nachfrist von wenigstens vier
Wochen gesetzt hat und die Lieferzeitüberschreitung auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch
J.B. Event -und Veranstaltungsservice , ihrer gesetzlichen
Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Für typische,
vorhersehbare Schäden haftet J.B. Event -und
Veranstaltungsservice darüber hinaus auch, wenn sie durch
grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines einfachen
Erfüllungsgehilfen oder durch fahrlässige Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten durch J.B. Event -und
Veranstaltungsservice , ihrer gesetzlichen Vertreter oder
leitenden Angestellten verursacht worden sind.
§ 3 Gefahrübergang
1. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den
Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden
über.
2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache auch beim
Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den
Kunden über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug
der Annahme ist.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart ist, sind die Rechnungen von PMA über
Warenlieferungen innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum
zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in
Zahlungsverzug.
2. Im übrigen gilt die Regelung unter Ziff. II § 5 Abs. 2 bis 4
entsprechend.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB
behält sich J.B. Event -und Veranstaltungsservice das Eigentum
an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB behält
sich J.B. Event -und Veranstaltungsservice das Eigentum an
der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen
aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind,
hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig
durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet J.B. Event -und
Veranstaltungsservice einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa
im Falle einer Pfändung, sowie etwaigen Beschädigungen oder
die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein
Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel
hat der Kunde J.B. Event -und Veranstaltungsservice
unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4.PMA ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung
einer Pflicht nach Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräussern. Er tritt
J.B. Event -und Veranstaltungsservice bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch
die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. J.B.
Event -und Veranstaltungsservice nimmt die Abtretung an.
Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der
Forderung ermächtigt. J.B. Event -und Veranstaltungsservice
behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen,
soweit der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer
erfolgt stets im Namen und im Auftrag von J.B. Event -und
Veranstaltungsservice . Erfolgt eine Verarbeitung mit
Gegenständen, die J.B. Event -und Veranstaltungsservice nicht
gehören, so erwirbt J.B. Event -und Veranstaltungsservice an
der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der
von J.B. Event -und Veranstaltungsservice gelieferten Ware zu
den sonstigen Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit
anderen J.B. Event -und Veranstaltungsservice nicht
gehörenden Gegenständen, vermischt wird.
§ 7 Schadensersatz
1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche
stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder
grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch J.B. Event -und
Veranstaltungsservice , ihrer gesetzlichen Vertreter oder
leitenden Angestellten beruhen. Für typische, vorhersehbare
Schäden haftet J.B. Event -und Veranstaltungsservice darüber
hinaus auch, wenn sie durch grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Handeln eines einfachen Erfüllungsgehilfen oder
durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
durch J.B. Event -und Veranstaltungsservice , ihre gesetzlichen
Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden sind.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei J.B. Event -und
Veranstaltungsservice zurechenbaren Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


IV. Form/Schlussbestimmungen
§ 1 Schriftform
Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen
ist, wird diese auch durch Übermittlung durch Fernkopie
(Telefax) sowie durch ein elektronisches Dokument, das mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem
Signaturgesetz versehen ist, gewahrt.
§ 2 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen
worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen
Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien
verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu
vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am
nächsten kommt.
3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen J.B. Event -und Veranstaltungsservice und dem
Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
4. Erfüllungsort ist der Sitz von J.B. Event -und
Veranstaltungsservice . Ist der Kunde Kaufmann, eine
Privatperson mit alleinigem Wohnsitz im Ausland oder eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Sitz von J.B.
Event -und Veranstaltungsservice ausschließlicher
Gerichtsstand.
5. J.B. Event -und Veranstaltungsservice darf rein zu
Werbezwecke Fotos machen. Der Gastgeber ist verpflichtet das
seinen Gästen mitzuteilen.